
Budgetrede von Bürgermeister Georg Willi
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!
Ich darf Ihnen in meiner Funktion als Finanzreferent heute zum ersten
Mal ein Budget der Landeshauptstadt vorlegen.
Jedes öffentliche Budget ist die in Zahlen gegossene Politik.
Ich hätte mir als Bürgermeister der Stadt Innsbruck größere Spielräume
gewünscht. Wir allen wissen, dass in der letzten Regierungsperiode
große Investitionen getätigt wurden. Manche Entscheidungen kann
man rückblickend durchaus kritisch sehen. Unabhängig davon sollte
es unser gemeinsames Ziel sein, das Beste aus diesen Investitionen
zu machen.
Die Erarbeitung des Jahresvoranschlags war heuer sehr schwierig,
obwohl die Wirtschaftsforschung für das Jahr 2018 das höchste
Wirtschaftswachstum seit vielen Jahren mit knapp 3 % meldet. Für
das Jahr 2019 sind die Aussichten nicht schlecht, wir erwarten für
heuer ein Wachstum von 2,2 %. Mit dieser Prognose wurde das
Budget 2019 erstellt.
Wir wollen Innsbruck mit dem Budget 2019 finanziell stabilisieren.
Das erfordert eine große Disziplin bei den Ausgaben. Gleichzeitig
tragen wir die Verantwortung, Innsbruck mit einer sozial
verträglichen Budgetgestaltung zu regieren.
Es wurden in den letzten Jahren viele Großprojekte finanziert: die
Straßen- und Regionalbahn, der Neubau der Patscherkofelbahn,
das Haus der Musik und die Stadtbibliothek. Diese Infrastruktur
bringt der Stadt in den nächsten Jahrzehnten große Impulse. Die
Errichtungskosten schränken aber gemeinsam mit den laufenden
Folgekosten unsere Spielräume ein.
So sind für die Stadtbibliothek im Voranschlag Mehrkosten im
Vergleich zur alten Bücherei in der Colingasse von rund € 2,4 Mio.
pro Jahr zu verkraften Mit der Inbetriebnahme des Hauses der
Musik müssen die entsprechenden Abgänge im Rechenwerk des
Tiroler Landestheaters untergebracht werden.
Aufgrund der angespannten Finanzlage war es notwendig, für die
Dienststellen als Budgetvorgabe eine 15-prozentige Einsparung bei
den Ermessensausgaben festzulegen. Darauf haben wir uns bei
einer Regierungsklausur am Grillhof schon im Sommer verständigt.
Dank einer sorgfältigen Planung und einem hohen Maß an
Verantwortungsbewusstsein kann ich Ihnen nunmehr auch in
schwierigen Zeiten ein Budget vorlegen, das einerseits klare
Schwerpunkte im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich sowie
für den öffentlichen Nahverkehr setzt, andererseits aber dort, wo es
sozial verträglich ist, entsprechende Einsparungen vornimmt.
Die Eckdaten des Gesamthaushaltes:
Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt sind mit € 375,4 Mio.
budgetiert und liegen damit um rund € 9 Mio. über den Werten des
Vorjahres. Gleichzeitig steigen auch die Ausgaben auf € 390,70 Mio.
und liegen 2,1 % über dem Vorjahr. Bedingt durch die finanziellen
Mehrbelastungen ist im Voranschlagsentwurf 2019 allerdings ein
Abgang im ordentlichen Haushalt im Umfang von € 15,31 Mio.
abgebildet. Auch wenn man die Zuführungen an den
außerordentlichen Haushalt von € 9,9 Mio. einrechnet, verbleibt
immer noch ein Abgang von € 5,4 Mio. Mein Ziel ist es, diesen
Abgang im Rahmen des Budgetvollzuges auszugleichen. Wir haben
uns entschlossen, vorläufig eine allgemeine Haushaltssperre von 5
% für alle Haushaltsstellen zu verfügen. Eine Aufhebung kann nur
nach Maßgabe der budgetären Konsolidierung durch den
Stadtsenat verfügt werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das vorliegende Budget bei aller
Notwendigkeit des Sparens auf der Investitionsseite wichtige
Impulse für den Wirtschaftsstandort Innsbruck setzt. Nur durch eine
gute Wirtschaftsstimmung ist es möglich, die große Zahl an Kleinund
Mittelbetrieben zu motivieren, weiterhin Investitionen
durchzuführen. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen wird die
Kommunalsteuer als wichtigste Gemeindeabgabe gestärkt.
Im Sinne dieser Zielsetzungen wurde das Investitionsbudget trotz
des Auslaufens diverser Großprojekte mit rund € 40 Mio. dotiert.
Dem Ausbau des Schulcampus Wilten, der Nachmittagsbetreuung
in den Pflichtschulen, den Kindergärten und Kinderhorten und
anderen Bildungseinrichtungen wird ein hoher Stellenwert
eingeräumt.
Auch für die Restfinanzierung des Straßenbahn- und
Regionalbahnkonzeptes, das innerstädtisch vom Olympischen Dorf
bis zur Peerhofsiedlung und Technik West mit dem
Fahrplanwechsel im Jänner 2019 in Betrieb geht, wird hohe Priorität
eingeräumt. Der geplante Abschluss des ÖPNV-Vertrages – hier
danke ich sehr der Vorgänger*innenregierung – für die nächsten 10
Jahre mit einem Gesamtvolumen von rund € 300 Mio. wird im Jahr
2019 entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir auch
für die städtischen Tochterunternehmungen wie etwa Congress
Messe Innsbruck, OSVI und IIG Investitionszuschüsse für
beschäftigungsrelevante Bauprojekte vorgesehen.
Der außerordentliche Haushalt, auch Investitionshaushalt genannt,
wird durch Zuschüsse des Bundes (Finanzausgleichsmittel), des
Landes (Bedarfszuweisungen € 10 Mio. und Mineralölsteuer von €
4,7 Mio.), aber auch interne Zuführungen finanziert. Aus heutiger
Sicht ist jedoch zur Ausfinanzierung die Aufnahme eines
Kommunaldarlehens von € 6,9 Mio. erforderlich.
Bei einer Gesamtbetrachtung sind dem Schuldenstand die
Rücklagen gegenüberzustellen. Im Voranschlag 2019 haben wir
Zugänge bei der Universitätsrücklage von € 0,37 Mio. und für die
Garagen- und Stellplätze von € 0,145 Mio. abgebildet. Ende 2019
wird sich der Rücklagenstand bei € 8,1 Mio. bewegen.
Darüber hinaus sind wir – was in der Natur der Sache liegt – mit
einem beachtlichen Nachzieheffekt und entsprechenden
Auftriebstendenzen bei den Ausgaben und Kosten konfrontiert. Dies
betrifft die Aufwendungen für den Abgang der Tirol Kliniken sowie
für Maßnahmen der “bedarfsorientierten Mindestsicherung“, der
Behindertenhilfe sowie der Jugendwohlfahrt.
Hinzu kommen auch neue Aufgaben und Herausforderungen bei der
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) – bedingt durch
Mehrkosten im Betrieb von Pflegeheimen sowie den Ausbau der
Kinderkrippenplätze, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durch die Stadt Innsbruck zu unterstützen. Auch das neu zu
errichtende American Football-Zentrum bindet Finanzmittel, die
unseren budgetären Spielraum noch zusätzlich einengen.
Andererseits gewinnen wir durch Umnutzung am bisherigen
Standort der SWARCO Raiders Flächen, die dem sozialen Wohnbau
zugeführt werden können. Im Rahmen der Spezialdebatte
werden wir noch ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu
Auch wenn sich die Dynamik der Verschuldung nach Jahren eines
massiven Anstieges jetzt verlangsamt, wird der Schuldenstand zum
31.12.2019 auf € 137,6 Mio. ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung
wird damit einen Betrag von € 1.050,-- erreichen.
Mit Hilfe einer bedachten Planung sind die Verbindlichkeiten ihrer
Höhe nach zu beherrschen. Allerdings sind die Struktur der
Bankschulden und der massive Anstieg in den letzten Jahren eine
große Herausforderung und wir müssen alles unternehmen, hier
konsequent entgegenzusteuern. Andere Gebietskörperschaften
haben in den letzten Jahren die gute Konjunktur dazu genützt, die
Schuldenquoten zu reduzieren. Ich habe mir jedenfalls zum Ziel
gesetzt, eine solide, beherrschbare Finanzlage zu sichern.
Gebühren, Abgaben, Subventionen:
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Erstellung des
Voranschlags stellen auch die Gebühren und Tarife sowie die
Dotierung der Subventionen ein weiteres wichtiges
Steuerungssystem dar.
Im Zuge der Behandlung der jeweiligen Budget-Themenblöcke wird
darauf im Detail noch eingegangen und diskutiert werden. Unsere
soziale Verantwortung kommt über die Gestaltung der Subventionen
zum Ausdruck. Die eingearbeiteten Subventionssummen liegen im
Endeffekt um 19,24 % über den Budgetvorgaben, die wir zu Anfang
im Rahmen des Budgetierungsprozesses als Ausgangswert
herangezogen haben.
Auch die Sondersubventionen sind mit € 4,4 Mio. deutlich über den
Budgetvorgaben von € 3,9 Mio. Obwohl durch den aktuellen
Sparappell nur wenig Gestaltungsspielraum vorhanden war, haben
wir im Subventionsbereich in allen Sparten wie Soziales,
Gesundheit, Kultur, Sport und Bildung entsprechende Impulse
Der Anteil der Gemeindeabgaben – wir sind eine Verwaltungsstadt –
am Gesamtsteueraufkommen beträgt in Innsbruck rund 33 % –
vergleichbare Städte weisen durchschnittlich einen Anteil zwischen
40 % und 50 % auf. Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringere
Ausprägung des Industriesektors sowie ein überproportionaler
öffentlicher Sektor, der von der Kommunalsteuerpflicht
ausgenommen ist. Allerdings haben wir dadurch im Falle einer
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise - wie zuletzt 2008/2009 durch
die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers - eine
resistentere Finanzstruktur. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass
die Abgabenertragsanteile bei der Stadt Innsbruck im Jahr 2009 um
rund € 6,1 Mio. eingebrochen sind. Erfreulicherweise konnten wir
diesen Rückgang in den Folgejahren um ein Mehrfaches
Zwischenzeitlich haben die internationalen Kapitalmärkte wiederum
ein Volumen erreicht, bei dem das Risiko eines hohen
Verlustpotentiales durchaus gegeben ist und die Erschütterung des
Finanzsystems sehr heftig sein könnte. Wir sind daher gut beraten,
solide zu wirtschaften und allfällige Risiken zu beachten. Wir leben
in einer Zeit von historisch niedrigen Zinsen und auch niedrigen
Energiekosten, was unserem Haushalt sehr zugute kommt. Es ist
alles andere als sicher, dass das auch in der Zukunft so bleibt.
Lassen Sie mich nun zu den Gebühren und Tarifen kommen, zu
denen wir nach intensiven Diskussionen in der Koalition zu einem
Konsens gefunden haben. Das war nicht ganz einfach.
Die nicht kalkulierten Gebühren und sonstigen Abgaben werden
unter Berücksichtigung der Teuerungsrate und der aktuell guten
Wirtschaftsentwicklung um durchschnittlich 2,5 % erhöht. Wir haben
uns verständigt, die Abfallgebühren um 2,9 % anzupassen. Dies ist
zum einen notwendig, um eine Kostendeckung zu erreichen. Zum
anderen steht auch ein Lenkungsinstrument hinsichtlich
Abfallvermeidung dahinter.
Die Elternbeiträge der seit 2015 unveränderten Tarife im
Kindergartenbereich werden um 7,2 % erhöht, was einem
Nachziehen mit der allgemeinen Teuerungsrate entspricht. In
absoluten Zahlen sind das rund 2 € pro Monat und Kind. In der
Koalition haben wir uns verständigt, die geplante Anpassung für den
Mittagstisch von ebenfalls 7,2 % auszusetzen. Der Preis für das
Mittagsmenü verbleibt daher wie gehabt bei € 3,80. In diesem
Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass durch die
Einführung des Gratiskindergartens bis 14:00 Uhr für alle Kinder
unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern der Fehlbetrag
aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist. Die vom
Finanzausschuss vorgeschlagenen Anpassungen sind unbedingt
notwendig, um die Existenz der jeweiligen Betriebe und
Einrichtungen sowie eine einigermaßen wirtschaftliche
Betriebsführung zu sichern. Andererseits wurde auf die soziale
Zumutbarkeit Rücksicht genommen.
Durch den Ausbau der Kinderbetreuung wird das Angebot weiter
verbessert. Auch die Anzahl der MitarbeiterInnen für die
Kindergärten wird als einer der wenigen Personalbereiche deutlich
Zu den Finanzbeziehungen Stadt, Land, Bund:
An dieser Stelle freut es mich zu berichten, dass es gelungen ist, mit
dem Land Tirol und dem Tiroler Gemeindeverband in konstruktiven
Gesprächen einen Durchbruch bei der Regelung der Mietzinsbeihilfe
zu erreichen. Einerseits wird die Anwartschaft tirolweit auf zwei
Jahre festgelegt – in der Stadt Innsbruck gelten derzeit drei Jahre –,
und andererseits wird eine Schlüsseländerung der Kostentragung
von bislang 70 % Land Tirol und 30 % Gemeinden auf 80 % Land
und 20 % Gemeinden vorgenommen. Damit konnte eine jahrelange
Forderung der Stadt Innsbruck erfolgreich umgesetzt werden und
wird auch den städtischen Anteil an den Aufwendungen für die
Mietzinsbeihilfe entlasten.
Auch für den öffentlichen Nahverkehr haben wir ein Vertragswerk
ausarbeiten können, das bei der Inbetriebnahme der neuen
Straßen- und Regionalbahn mit dem Fahrplanwechsel im Jänner
2019 – das wird ein großes Fest, ich freue mich sehr – auch eine
Mitfinanzierung des Landes sicherstellt. In dieser
Finanzierungsvereinbarung beteiligt sich das Land Tirol an den
Investitionen in den Personennahverkehr in der Stadt Innsbruck wie
in den Betrieb der neuen Straßenbahn. Zudem ist eine Abgeltung
der Zusatzleistungen für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
enthalten. Die Förderbeträge des Landes werden nach dem
Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert und laufen bis 31.12.2026.
Das ist wirklich ein durchschlagender Erfolg in der
gemeinschaftlichen Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs im Tiroler Zentralraum. Den Fahrgästen
kommt ein deutlich verbessertes Leistungsangebot zugute.
Ein schwieriges Kapitel ist die Krankenanstaltenfinanzierung. Hier ist
es vor vielen Jahren meinem Amtsvorgänger DDr. Herwig van Staa
gelungen auszuverhandeln, dass die Stadt Innsbruck nicht mehr am
Abgang der Klinik Innsbruck beteiligt ist. Allerdings werden in der
Nachfolgeregelung unsere Beiträge an das Land Tirol bzw. an den
Gesundheitsfonds mit jährlich 5 % überproportional indexiert.
Darüber hinaus werden wir im Vergleich zu allen anderen Tiroler
Gemeinden betreffend Finanzkraft übermäßig gewichtet. Diese
Kombination führt zu stark steigenden Belastungen für die Stadt
Innsbruck. Im Voranschlag 2019 ist für den Krankenanstaltenfonds
ein Zuschuss von € 32,4 Mio. vorgesehen. Wir nehmen hier für die
Gesundheitsversorgung unserer BürgerInnen sehr viel Geld in die
Hand. Trotzdem dürfen wir eines nicht vergessen: Alle
medizinischen Leistungen, auch wenn sie noch so teuer sind,
können bei uns mit Vorweis der E-Card und nicht der Kreditkarte wie
z. B. in den USA üblich in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der Umlagezahlungen für die Sparten Mindestsicherung
(Sozialhilfe) - Behindertenhilfe bzw. Rehabilitation und
Jugendwohlfahrt gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem Tiroler
Gemeindeverband, um den Kostentragungsschlüssel mit dem Land
Tirol zu Gunsten der Gemeinden zu verbessern. Derzeit werden
vom Land 65 % getragen, die Gemeinden müssen 35 % aufbringen.
Bislang gab es noch keinen Verhandlungsdurchbruch, aber wir
arbeiten konsequent daran, die überproportionalen Kostenzuwächse
durch eine Schlüsseländerung abzufedern. Im Zuge der
Abschaffung des Pflegeregresses für BewohnerInnen und
Angehörige durch die Bundesregierung verschärft sich die Situation
noch zusätzlich, wobei der Bund den Ländern einen Ausgleich von
rund 420 Mio. in Aussicht gestellt hat.
In unserem Voranschlag für das Jahr 2019 haben wir für die
Umlagezahlungen im Sozialbereich einen Betrag von € 47,6 Mio.
vorgesehen, was einer Steigerung zum Vorjahr von 4,15 % entspricht.
Dieser Prozentsatz liegt – wie sie unschwer erkennen –
über dem Budgetzuwachs.
Innsbruck erhält vom Land pauschal Bedarfszuweisungen von 10
Millionen Euro. Zum besseren Verständnis für alle, nicht zuletzt
auch für die neuen GemeinderätInnen, darf ich hinzufügen, dass es
sich bei den Bedarfszuweisungen nicht um Landesmittel handelt,
sondern um Gemeindegelder. Allerdings ist das Land laut den
Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes berechtigt, diese
Gelder an die Gemeinden für diverse Projekte von Schulen bis
Gemeindeämter auszuschütten. Der Topf wird von allen Tiroler
Gemeinden mit einer Summe von rund € 116 Mio. gefüllt. Die Stadt
Innsbruck zahlt ca. € 28,5 Mio. ein, bekommt aber nur 10 Mio.
heraus. Ich halte diese Situation für äußerst unbefriedigend. Bei
allem Verständnis für viele Klein- und Kleinstgemeinden und der
Problematik des ländlichen Raumes (was natürlich Auswirkungen
auf die Finanzkraft hat), glaube ich, dass hier eine bessere
Ausstattung für die Stadt Innsbruck gerechtfertigt wäre. Man darf
nicht vergessen, dass die Stadt Innsbruck auch viele Leistungen für
andere Umlandgemeinden erbringt. Zumindest ein 50-prozentiger
Rückfluss wäre meines Erachtens sachlich gerechtfertigt. In Ziffern
ausgedrückt wären das € 4,4 Mio. mehr als bisher. Das würde für
uns eine spürbare Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten und
der Handlungsfähigkeit bedeuten.
Ein weiterer großer Budgetposten ist die Landesumlage. Hierbei
handelt es sich im Prinzip um eine Besteuerung der Gemeinden,
indem die Länder ermächtigt werden, bis zu 7,66 % der ungekürzten
rechnungsmäßigen Ertragsanteile als Landesabgabe
vorzuschreiben. Für die Stadt Innsbruck bedeutet das, dass wir im
nächsten Jahr voraussichtlich € 14,37 Mio. an das Land Tirol
abliefern müssen.
Die Regelungen des Finanzausgleichs mit dem Bund laufen noch
bis Ende 2021. Der Finanzpakt ist dadurch geprägt, dass durch
einseitige gesetzliche Änderungen auch die Beziehungen zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden indirekt betroffen sind. Allein der
von der Bundesregierung beschlossene Familienbonus von €
1.500,-- pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr trifft die Stadt
Innsbruck bei den gemeinschaftlichen Abgabenertragsanteilen in
einer Größenordnung von € 1,5 bis 2 Mio. Andererseits würde die
Einführung einer geplanten Digitalsteuer auf EU-Ebene für
Riesenunternehmen wie Amazon, Google, Apple, Facebook,
Microsoft etc., die in Österreich derzeit praktisch keine
Steuerleistung entfalten, entsprechende Mehrerträge für die
Gebietskörperschaften bedeuten.
In den diversen Neuregelungen zum aktuellen Finanzausgleich sind
durchaus auch Risiken für die Stadt Innsbruck enthalten – so etwa
bei der Umstellung der Finanzmittelzuweisung in Richtung
Aufgabenorientierung bei der Elementarbildung (0 bis 6 Jahre) und
beim Pflichtschulbereich (6 bis 15 Jahre). Hier gilt es aufzupassen,
damit die großen Städte bei der Umstellung der
Finanzierungsstruktur nicht massive Einbußen erleiden. Erste
Prognoserechnungen gehen im schlimmsten Fall von
Einnahmenverlusten in einer Größenordnung von € 5 Mio. für
unsere Stadt aus. Wir sind daher gefordert, bei den Verhandlungen
über die Umsetzung des neuen Finanzausgleiches achtsam zu sein
und beim Österreichischen Städtebund als fachkundiger Anwalt der
Kommunen unsere Interessen mit Nachdruck zu vertreten.
Ich komme zum Schluss:
Auch wenn die Kapitalaufnahme durch die derzeit extrem niederen
Zinsen sehr günstig ist (für die Stadtbibliothek zahlen wir z. B. 0,38
% p. a.), dürfen wir die gut aufgestellte Finanzarchitektur nicht
überfrachten. Alleine die ab 2021 einsetzenden Tilgungen und die
Mehraufwendungen beim Gestellungsbetrieb stellen uns ab
2023/2024 vor große Herausforderungen. Ich stehe daher für einen
Sparkurs mit ruhiger Hand und Augenmaß. Ziel muss es sein, in den
nächsten Jahren wieder einen finanzwirtschaftlichen Spielraum zu
bekommen. Nur mit einer ausreichenden freien Finanzspitze können
eine ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft garantiert und die
Finanzkraft für die notwendigen Investitionen der Stadt abgesichert
Der Voranschlagsentwurf stellt ein Sparbudget dar. Es ist aber
gelungen, eine umfangreiche Palette kommunaler Dienstleistungen
und eine möglichst breite Daseinsvorsorge für die BürgerInnen
Allen MitarbeiterInnen, die an der schwierigen und sicherlich
mühsamen Erstellung des Jahresvoranschlages 2019 mitgewirkt
haben, darf ich herzlich danken!
Ein besonderer Dank gilt den Mitgliedern des Finanzausschusses
unter Vorsitz von GR Mag. Markus Stoll, allen Ressortführenden,
vielen herzlichen Dank. Die Zusammenarbeit war konstruktiv und ich
freue mich, die kommenden Aufgaben in einem guten Klima
gemeinsam in Angriff zu nehmen.
Vielen Dank!